Der Brandschutz Blog

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen wirklich?

In vielen Unternehmen taucht früher oder später dieselbe Frage auf: Wie viele Brandschutzhelfer sind eigentlich vorgeschrieben? Die Antwort ist nicht ganz so einfach wie „5 % der Mitarbeitenden“. Diese bekannte Faustregel ist zwar ein guter Ausgangspunkt, reicht in der Praxis aber nicht immer aus.

Wir erklären, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, wann mehr Brandschutzhelfer sinnvoll oder sogar notwendig sind und worauf Unternehmen bei der Planung achten sollten.

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?

Die Pflicht zur Ausbildung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung sowie der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2). Ergänzend gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) konkrete Empfehlungen.

Ziel ist es, dass im Brandfall schnell gehandelt werden kann – noch bevor die Feuerwehr eintrifft. Brandschutzhelfer sollen Entstehungsbrände bekämpfen, Kolleginnen und Kollegen unterstützen und eine geordnete Evakuierung ermöglichen.

Wichtig ist: Es gibt keine pauschale Anzahl, die für jedes Unternehmen gilt.

Die bekannte 5-%-Regel erklärt

Woher kommt die 5-%-Regel?

Häufig hört man, dass mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein müssen. Diese Empfehlung stammt aus der DGUV Information 205-023 und gilt für Unternehmen mit normaler Brandgefährdung.

Ein einfaches Beispiel:

  • 20 Beschäftigte → mindestens 1 Brandschutzhelfer
  • 40 Beschäftigte → mindestens 2 Brandschutzhelfer
  • 100 Beschäftigte → mindestens 5 Brandschutzhelfer

Diese Berechnung dient jedoch lediglich als Orientierung. In vielen Betrieben reicht sie nicht aus.

Wann sind mehr Brandschutzhelfer erforderlich?

Erhöhte Brandgefahr

Arbeiten Unternehmen beispielsweise mit brennbaren Stoffen, Maschinen oder offenen Flammen, kann eine höhere Anzahl notwendig sein.

Typische Beispiele sind:

  • Produktionsbetriebe
  • Werkstätten
  • Lager mit leicht entzündlichen Materialien
  • Chemische Betriebe

Hier sollte die Anzahl im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung individuell festgelegt werden.

Schichtbetrieb und mehrere Standorte

Auch die Arbeitsorganisation spielt eine wichtige Rolle. Es genügt nicht, wenn alle Brandschutzhelfer ausschließlich in der Frühschicht arbeiten.

Folgende Fragen sollten berücksichtigt werden:

  • Sind in jeder Schicht ausreichend Brandschutzhelfer anwesend?
  • Gibt es mehrere Gebäude oder Etagen?
  • Arbeiten Mitarbeitende im Außendienst oder Homeoffice?
  • Wie werden Urlaubs- und Krankheitszeiten abgedeckt?

Ziel ist es, dass jederzeit genügend geschulte Personen vor Ort sind.

Typische Fehler bei der Planung

Nur die Mindestanzahl ausbilden

Viele Unternehmen orientieren sich ausschließlich an der 5-%-Regel. Fällt jedoch ein Teil der ausgebildeten Mitarbeitenden wegen Urlaub, Krankheit oder Fortbildung aus, kann die erforderliche Anzahl schnell unterschritten werden.

Keine Vertretungen einplanen

Brandschutz funktioniert nur, wenn im Ernstfall tatsächlich geschulte Personen anwesend sind. Deshalb sollten immer ausreichend Vertretungen eingeplant werden.

Veränderungen im Unternehmen nicht berücksichtigen

Wächst ein Unternehmen oder ändern sich Arbeitsabläufe, sollte auch die Anzahl der Brandschutzhelfer überprüft werden. Was vor einigen Jahren ausreichend war, passt heute möglicherweise nicht mehr.

Wann ist eine Schulung erforderlich?

Ausbildung und regelmäßige Auffrischung

Brandschutzhelfer müssen entsprechend ausgebildet werden. Die Schulung vermittelt unter anderem:

  • Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
  • Verhalten im Brandfall
  • Bedienung verschiedener Feuerlöscher
  • Praktische Löschübungen
  • Unterstützung bei der Evakuierung

Darüber hinaus empfiehlt die DGUV, die Kenntnisse in regelmäßigen Abständen aufzufrischen. So bleiben Abläufe und der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen erhalten.

Fazit

Die oft genannte 5-%-Regel ist ein guter Anhaltspunkt – ersetzt aber keine individuelle Betrachtung Ihres Unternehmens. Entscheidend sind unter anderem die Brandgefährdung, die Anzahl der Beschäftigten, Schichtmodelle sowie die räumlichen Gegebenheiten.

Wer ausreichend Brandschutzhelfer einplant und diese regelmäßig schulen lässt, erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern sorgt auch dafür, dass im Ernstfall schnell und richtig gehandelt werden kann.

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Ein Brandschutzhelfer hält einen Feuerlöscher in der Hand. Im Hintergrund ein Drucker.

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