Brandschutzbeauftragter: Wann ist er im Unternehmen Pflicht?
Nicht jedes Unternehmen braucht einen Brandschutzbeauftragten. Trotzdem kann die Bestellung vorgeschrieben sein – etwa durch baurechtliche Anforderungen oder eine behördliche Auflage. In anderen Betrieben ist ein Brandschutzbeauftragter zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aufgrund der vorhandenen Brandgefahren aber sinnvoll.
Wovon hängt die Pflicht ab? Welche Aufgaben übernimmt ein Brandschutzbeauftragter? Und kann dafür auch eine externe Fachkraft eingesetzt werden?
Ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?
Eine allgemeine Pflicht, nach der jedes Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl einen Brandschutzbeauftragten bestellen muss, gibt es in Deutschland nicht.
Ob ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist, hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:
- Baurechtliche Vorgaben: Für bestimmte Gebäude und Nutzungen können landesrechtliche Vorschriften einen Brandschutzbeauftragten verlangen.
- Behördliche Auflagen: Auch in einer Baugenehmigung oder im Rahmen eines Brandschutzkonzepts kann die Bestellung festgelegt sein.
- Gefährdungsbeurteilung: Ergibt sich aus den betrieblichen Brandgefahren ein entsprechender Bedarf, kann die Bestellung eine geeignete organisatorische Maßnahme sein.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 weist ausdrücklich darauf hin, dass bei erhöhter Brandgefährdung die Benennung eines Brandschutzbeauftragten zweckmäßig sein kann. Eine Verpflichtung kann sich außerdem aus anderen Vorschriften, insbesondere dem Landesrecht, ergeben.
Entscheidend ist also nicht allein die Unternehmensgröße, sondern die konkrete Situation im Betrieb.
Welche Unternehmen benötigen einen Brandschutzbeauftragten?
Ein Brandschutzbeauftragter kommt besonders bei Gebäuden und Betrieben infrage, in denen erhöhte Brandgefahren bestehen oder zahlreiche Personen geschützt werden müssen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Industriebetriebe mit brandgefährlichen Produktionsprozessen
- Lager- und Logistikgebäude mit hohen Brandlasten
- Verkaufsstätten und Versammlungsstätten
- Krankenhäuser und andere Einrichtungen mit besonderen Anforderungen an die Evakuierung
- Größere oder komplexe Gebäude mit besonderen baurechtlichen Anforderungen
Diese Beispiele bedeuten allerdings nicht, dass in jeder solchen Einrichtung automatisch ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben ist.
Ob tatsächlich eine Pflicht besteht, muss anhand der jeweils geltenden Vorschriften, Genehmigungen und betrieblichen Gegebenheiten geprüft werden.
Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber bei der Organisation und Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes. Er ist fachlicher Ansprechpartner für Fragen zum vorbeugenden Brandschutz und hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Zu den möglichen Aufgaben gehören:
Brandschutzbegehungen durchführen
Bei regelmäßigen Begehungen werden beispielsweise Flucht- und Rettungswege, Brandschutztüren, Feuerlöscheinrichtungen und organisatorische Abläufe betrachtet.
Festgestellte Mängel werden dokumentiert und notwendige Maßnahmen mit den zuständigen Personen abgestimmt.
Brandschutzordnung und Unterweisungen begleiten
Der Brandschutzbeauftragte kann bei der Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung mitwirken und die Organisation von Brandschutzunterweisungen unterstützen.
Auch die Ausbildung und Organisation der Brandschutzhelfer kann zu seinem Aufgabenbereich gehören.
Veränderungen im Betrieb beurteilen
Neue Maschinen, geänderte Lagerflächen oder Umbauten können Auswirkungen auf den Brandschutz haben.
Ein Brandschutzbeauftragter sollte deshalb frühzeitig eingebunden werden, wenn sich Gebäude, Nutzungen oder Arbeitsabläufe verändern.
Mit Behörden und weiteren Beteiligten zusammenarbeiten
Je nach Aufgabenverteilung unterstützt der Brandschutzbeauftragte die Abstimmung mit Behörden, Feuerwehr, Versicherern oder anderen beteiligten Fachleuten.
Welche Aufgaben er im Einzelnen übernimmt, wird bei seiner Bestellung festgelegt. Eine Orientierung bietet die DGUV Information 205-003.
Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzhelfer: Was ist der Unterschied?
Die beiden Funktionen werden häufig verwechselt, haben aber unterschiedliche Aufgaben.
Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die unter anderem im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult werden und im Brandfall im Rahmen ihrer Ausbildung und ohne Eigengefährdung unterstützen können.
Brandschutzbeauftragte kümmern sich dagegen vor allem um die fachliche Beratung und Organisation des vorbeugenden Brandschutzes im Unternehmen.
Ein ausgebildeter Brandschutzhelfer ist deshalb nicht automatisch auch als Brandschutzbeauftragter qualifiziert.
Umgekehrt ersetzt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nicht die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern.
Kann ein externer Brandschutzbeauftragter bestellt werden?
Ja. Ein Unternehmen kann die Funktion grundsätzlich auch durch einen entsprechend qualifizierten externen Brandschutzbeauftragten wahrnehmen lassen.
Das ist beispielsweise dann interessant, wenn intern keine geeignete Person zur Verfügung steht oder der Aufwand für eine eigene Qualifizierung und laufende Fortbildung nicht sinnvoll ist.
Wichtig ist allerdings, dass die externe Betreuung tatsächlich in die betrieblichen Abläufe eingebunden wird.
Dazu gehören unter anderem:
- Ein klar festgelegter Zuständigkeitsbereich
- Zugang zu relevanten Unterlagen und Betriebsbereichen
- Die rechtzeitige Einbindung bei betrieblichen Veränderungen
- Geregelte Kommunikationswege
- Die Möglichkeit, den Betrieb bei Bedarf zeitnah zu unterstützen
Die DGUV Information 205-003 sieht eine schriftliche Bestellung mit festgelegten Aufgaben und Rahmenbedingungen vor.
Wichtig: Wenn die Bestellung aufgrund einer behördlichen Auflage vorgeschrieben ist, sollte vorab geprüft werden, ob für den Einsatz eines externen Brandschutzbeauftragten eine Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich ist.
Wer trägt die Verantwortung für den Brandschutz?
Auch wenn ein Brandschutzbeauftragter bestellt wird, bleibt die Gesamtverantwortung für den betrieblichen Brandschutz beim Arbeitgeber.
Der Brandschutzbeauftragte berät, kontrolliert und unterstützt im Rahmen seiner übertragenen Aufgaben. Die erforderlichen Entscheidungen und die Bereitstellung der notwendigen Mittel liegen weiterhin in der Verantwortung der Unternehmensleitung.
Die Bestellung ist deshalb kein Ersatz für eine funktionierende betriebliche Brandschutzorganisation.
So prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten benötigt
Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihren Betrieb eine Pflicht besteht, sollten Sie zunächst folgende Punkte klären:
- Baugenehmigung prüfen: Enthält sie Auflagen zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten?
- Brandschutzkonzept einsehen: Sind darin entsprechende organisatorische Maßnahmen vorgesehen?
- Baurechtliche Anforderungen prüfen: Gibt es für die Gebäudeart oder Nutzung besondere Vorschriften?
- Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen: Liegt eine erhöhte Brandgefährdung vor?
- Zuständigkeiten klären: Wer organisiert und überwacht den Brandschutz aktuell?
Gerade bei älteren Gebäuden, geänderten Nutzungen oder gewachsenen Betriebsstrukturen lohnt es sich, diese Unterlagen erneut durchzugehen.
Unterstützung durch einen externen Brandschutzbeauftragten
Brandschutz Südwest unterstützt Unternehmen bei der Organisation des betrieblichen Brandschutzes und bietet die Betreuung durch externe Brandschutzbeauftragte an.
Wenn unklar ist, welche Anforderungen für Ihren Betrieb gelten oder wie die Aufgaben sinnvoll organisiert werden können, ist eine fachliche Prüfung der Ausgangssituation der erste Schritt.
Sie möchten klären, ob Ihr Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten benötigt, oder suchen eine externe Betreuung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
