Eine Brandschutzordnung legt fest, wie Brände in einem Gebäude vermieden werden sollen und was im Brandfall zu tun ist. Sie kann beispielsweise Regeln zum Umgang mit Zündquellen, zur Freihaltung von Fluchtwegen und zur Alarmierung enthalten.
Dabei wird zwischen drei Teilen unterschieden: A, B und C.
Die Teile richten sich an unterschiedliche Personengruppen und erfüllen verschiedene Aufgaben. Nicht jeder Beschäftigte benötigt deshalb dieselben Informationen.
Was ist eine Brandschutzordnung?
Die Brandschutzordnung ist ein Dokument mit Regeln zum vorbeugenden Brandschutz und zum Verhalten im Brandfall. Sie wird auf die tatsächlichen Gegebenheiten eines Gebäudes oder Betriebs abgestimmt.
Die DIN 14096 beschreibt, wie Brandschutzordnungen aufgebaut und erstellt werden.
Eine Brandschutzordnung kann aus drei Teilen bestehen:
- Teil A: Allgemeine Verhaltensregeln für alle Personen im Gebäude
- Teil B: Ausführlichere Brandschutzregeln für Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten
- Teil C: Anweisungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Die drei Teile ergänzen sich. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie ausführlich die Informationen sind und an wen sie sich richten.
Brandschutzordnung Teil A: Verhalten im Brandfall
Teil A ist der bekannteste Bestandteil einer Brandschutzordnung. Er enthält die wichtigsten Verhaltensregeln in kurzer, übersichtlicher Form.
Er richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten – also auch an Besucher, Kunden oder betriebsfremde Personen.
Typische Inhalte sind:
- Ruhe bewahren
- Brand melden und Feuerwehr alarmieren
- Gefährdete Personen warnen
- Gekennzeichnete Fluchtwege benutzen
- Aufzüge im Brandfall nicht benutzen
- Sich an der vorgesehenen Sammelstelle einfinden
Teil A ist als gut sichtbarer Aushang vorgesehen und muss auch ohne umfangreiche Vorkenntnisse verständlich sein.
Wichtig: Der Aushang ersetzt keine betriebliche Unterweisung der Beschäftigten.
Brandschutzordnung Teil B: Regeln für Beschäftigte
Teil B richtet sich an Personen, die sich nicht nur gelegentlich im Gebäude aufhalten und deshalb die betrieblichen Brandschutzregeln kennen müssen.
Dazu gehören insbesondere Beschäftigte. Je nach Nutzung können auch weitere regelmäßig anwesende Personen angesprochen sein.
Teil B geht deutlich über die allgemeinen Verhaltensregeln aus Teil A hinaus.
Welche Inhalte gehören in Teil B?
Je nach Betrieb können unter anderem folgende Themen enthalten sein:
- Brandgefahren am Arbeitsplatz und deren Vermeidung
- Umgang mit offenen Flammen, elektrischen Geräten und brennbaren Stoffen
- Freihaltung von Fluchtwegen, Notausgängen und Feuerwehrzufahrten
- Verhalten bei Rauch- oder Brandentwicklung
- Betriebliche Alarmierungswege
- Vorhandene Feuerlöscheinrichtungen
- Regeln für die Räumung des Gebäudes
Die Inhalte müssen zur tatsächlichen Nutzung passen.
In einem Büro stehen beispielsweise andere Brandgefahren im Vordergrund als in einer Werkstatt, einem Lager oder einem Produktionsbetrieb.
Eine allgemeine Vorlage kann deshalb als Orientierung dienen, sollte aber nicht ungeprüft übernommen werden.
Brandschutzordnung Teil C: Aufgaben für verantwortliche Personen
Teil C richtet sich an Personen, denen besondere Aufgaben im betrieblichen Brandschutz übertragen wurden.
Das können beispielsweise Brandschutzbeauftragte, Führungskräfte oder andere ausdrücklich mit Brandschutzaufgaben betraute Personen sein.
Teil C beschreibt nicht nur allgemeine Verhaltensregeln, sondern legt Zuständigkeiten und organisatorische Abläufe fest.
Was wird in Teil C geregelt?
Mögliche Inhalte sind:
- Verantwortlichkeiten innerhalb der Brandschutzorganisation
- Maßnahmen zur Verhütung von Bränden
- Organisation und Überwachung von Brandschutzmaßnahmen
- Alarmierung und Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
- Aufgaben bei einer Gebäuderäumung
- Unterstützung von Personen, die Hilfe bei der Evakuierung benötigen
- Maßnahmen nach einem Brandereignis
Welche Aufgaben tatsächlich aufgenommen werden, hängt von der betrieblichen Organisation und den festgelegten Zuständigkeiten ab.
Teil C sollte deshalb besonders sorgfältig mit den verantwortlichen Personen abgestimmt werden.
Brandschutzordnung Teil A, B und C im direkten Vergleich
| Teil | Zielgruppe | Zweck |
|---|---|---|
| A | Alle Personen im Gebäude | Kurze Verhaltensregeln im Brandfall |
| B | Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten | Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall |
| C | Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben | Zuständigkeiten, Organisation und konkrete Aufgaben |
Ist eine Brandschutzordnung für jedes Unternehmen Pflicht?
Nicht jedes Unternehmen muss automatisch eine vollständige Brandschutzordnung mit allen drei Teilen erstellen.
Allerdings ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen gegen Brände festzulegen und die Beschäftigten darüber zu informieren.
Die ASR A2.2 beschreibt hierzu unterschiedliche Anforderungen.
So müssen Verhaltensregeln für alle Personen im Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen gut zugänglich ausgehängt werden. Das ist beispielsweise bei erhöhter Brandgefährdung, bei einem erforderlichen Flucht- und Rettungsplan oder bei häufig anwesenden, unbegleiteten Besuchern und Fremdfirmen relevant.
Dies kann etwa durch einen Aushang nach Teil A der DIN 14096 erfolgen.
Die Maßnahmen für Beschäftigte müssen diesen zugänglich gemacht werden. Dafür kann beispielsweise Teil B verwendet werden.
Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz müssen über die für sie geltenden Maßnahmen informiert werden. Hierfür kann Teil C eingesetzt werden.
Entscheidend ist also, welche organisatorischen Brandschutzmaßnahmen für den jeweiligen Betrieb erforderlich sind. Zusätzliche Vorgaben können sich aus baurechtlichen Vorschriften, Genehmigungen oder behördlichen Auflagen ergeben.
Wer darf eine Brandschutzordnung erstellen?
Eine Brandschutzordnung muss fachlich richtig, verständlich und auf das jeweilige Gebäude abgestimmt sein.
Die DIN 14096 sieht dafür eine fachkundige Erstellung vor.
Dabei müssen unter anderem die vorhandenen Brandgefahren, die Gebäudenutzung, die Flucht- und Rettungswege und die betriebliche Brandschutzorganisation berücksichtigt werden.
Die Erstellung kann durch entsprechend qualifizierte interne oder externe Fachleute erfolgen.
Wichtig ist außerdem die Abstimmung mit den verantwortlichen Personen im Betrieb. Denn Regeln, die auf dem Papier stehen, aber nicht zu den tatsächlichen Arbeitsabläufen passen, helfen im Ernstfall wenig.
Wie oft muss eine Brandschutzordnung aktualisiert werden?
Nach DIN 14096 ist eine Brandschutzordnung mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person auf Aktualität zu prüfen.
Unabhängig davon können Änderungen im Betrieb eine frühere Überarbeitung erforderlich machen.
Das betrifft beispielsweise:
- Umbauten oder Erweiterungen des Gebäudes
- Geänderte Flucht- und Rettungswege
- Neue Produktions- oder Lagerbereiche
- Veränderte Brandgefahren
- Neue Alarmierungs- oder Räumungsabläufe
- Änderungen bei verantwortlichen Personen oder Zuständigkeiten
Ein Beispiel: Wird eine bisherige Lagerfläche künftig als Werkstatt genutzt, können neue Brandgefahren entstehen. Dann sollte geprüft werden, ob die bisherigen Regelungen noch zur Nutzung passen.
Eine Brandschutzordnung ist deshalb kein Dokument, das einmal erstellt und anschließend dauerhaft unverändert abgelegt werden sollte.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzordnung und Flucht- und Rettungsplan?
Beide Dokumente gehören zum organisatorischen Brandschutz, haben aber unterschiedliche Aufgaben.
Ein Flucht- und Rettungsplan zeigt insbesondere den Verlauf der Fluchtwege, die Lage von Notausgängen sowie weitere für die Flucht und Rettung wichtige Einrichtungen. Er dient der schnellen Orientierung im Gebäude.
Eine Brandschutzordnung beschreibt dagegen die Regeln zur Brandverhütung, das Verhalten im Brandfall und gegebenenfalls die Aufgaben bestimmter Personen.
Ein Flucht- und Rettungsplan ersetzt daher nicht automatisch alle erforderlichen organisatorischen Brandschutzregeln.
Umgekehrt macht eine vorhandene Brandschutzordnung einen vorgeschriebenen Flucht- und Rettungsplan nicht überflüssig.
Worauf sollten Unternehmen bei ihrer Brandschutzordnung achten?
Prüfen Sie anhand dieser Fragen, ob die vorhandenen Unterlagen noch zu Ihrem Betrieb passen:
- Sind die Verhaltensregeln für die jeweiligen Personengruppen verständlich?
- Stimmen die beschriebenen Fluchtwege und Alarmierungsabläufe noch?
- Sind die Zuständigkeiten eindeutig geregelt?
- Wurden Änderungen im Gebäude oder in den Arbeitsabläufen berücksichtigt?
- Ist die letzte fachkundige Überprüfung dokumentiert?
- Kennen die Beschäftigten die für sie geltenden Brandschutzregeln?
Gerade bei älteren Unterlagen lohnt sich eine Überprüfung. Häufig ändern sich Betriebsabläufe schrittweise, während die vorhandenen Dokumente unverändert bleiben.
Unterstützung bei der betrieblichen Brandschutzorganisation
Eine Brandschutzordnung sollte nicht nur formale Anforderungen erfüllen, sondern im Arbeitsalltag tatsächlich anwendbar sein.
Brandschutz Südwest unterstützt Unternehmen bei Fragen zum vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz. Dazu gehören die fachliche Beratung, die brandschutztechnische Betreuung und die Abstimmung erforderlicher Maßnahmen.
Sie möchten Ihre bestehende Brandschutzorganisation überprüfen oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung betrieblicher Brandschutzmaßnahmen? Sprechen Sie uns gerne an.
