Feuerlöscher hängen an der Wand, die Fluchtwege sind ausgeschildert und ein paar Mitarbeitende wurden zu Brandschutzhelfern ausgebildet – damit ist das Thema Brandschutz erledigt? Nicht ganz.
Auch die übrigen Beschäftigten müssen wissen, wie sie sich bei einem Brand verhalten sollen. Genau dafür gibt es die regelmäßige Brandschutzunterweisung.
Doch wie oft muss sie stattfinden? Wer muss teilnehmen? Und reicht es aus, einmal im Jahr eine Präsentation herumzuschicken?
Ist eine Brandschutzunterweisung im Unternehmen Pflicht?
Ja. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten über die im Betrieb festgelegten Brandschutzmaßnahmen unterweisen.
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sieht eine Unterweisung vor:
- vor Aufnahme der Beschäftigung,
- bei einer Veränderung des Tätigkeitsbereichs und
- anschließend in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich.
Das Thema betrifft damit nicht nur Produktionsbetriebe oder Unternehmen mit besonders hoher Brandgefahr. Auch in einem klassischen Büro müssen Beschäftigte wissen, welche Brandgefahren bestehen und was im Ernstfall zu tun ist.
Was gehört in eine Brandschutzunterweisung?
Eine sinnvolle Unterweisung sollte sich nicht auf den Satz „Im Brandfall verlassen Sie bitte das Gebäude“ beschränken.
Entscheidend ist, dass die Beschäftigten die konkrete Situation in ihrem eigenen Betrieb kennen.
Brandgefahren am Arbeitsplatz
Welche Brandgefahren bestehen überhaupt?
In einem Büro können beispielsweise elektrische Geräte eine Rolle spielen, während in einer Werkstatt oder Produktion ganz andere Zündquellen, Maschinen oder brennbare Stoffe relevant sein können.
Die Unterweisung sollte deshalb zu den tatsächlichen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten passen.
Verhalten im Brandfall
Beschäftigte müssen wissen, was sie tun sollen, wenn sie Rauch oder Feuer bemerken.
Dazu gehören unter anderem die betrieblichen Alarmierungswege, das sichere Verlassen des Gebäudes und das Verhalten an der vorgesehenen Sammelstelle.
Auch eine eigentlich simple Frage sollte geklärt sein: Wie wird bei uns überhaupt Alarm ausgelöst?
Fluchtwege und Notausgänge
Im Alltag läuft man täglich durch dasselbe Gebäude – trotzdem wissen Beschäftigte nicht automatisch, welcher Fluchtweg im Ernstfall vorgesehen ist.
Deshalb sollten die vorhandenen Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Sammelstellen Bestandteil der Unterweisung sein.
Muss jeder Beschäftigte unterwiesen werden?
Die Brandschutzunterweisung richtet sich grundsätzlich an alle Beschäftigten.
Das ist ein wichtiger Unterschied zur Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Brandschutzhelfer erhalten eine weitergehende fachkundige Unterweisung und eine praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Bei normaler Brandgefährdung sind in der Regel fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend – wobei unter anderem Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit berücksichtigt werden müssen.
Kurz gesagt:
- Brandschutzunterweisung: betrifft alle Beschäftigten.
- Brandschutzhelfer-Ausbildung: betrifft ausgewählte Beschäftigte, die zusätzliche Aufgaben übernehmen und praktisch im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult werden.
Reicht eine jährliche Unterweisung immer aus?
Mindestens einmal jährlich ist die Unterweisung vorgesehen. Es gibt aber Situationen, in denen Unternehmen nicht einfach bis zum nächsten regulären Termin warten sollten.
Das gilt beispielsweise, wenn:
- neue Mitarbeitende anfangen,
- Beschäftigte ihren Tätigkeitsbereich wechseln,
- sich Arbeitsabläufe wesentlich verändern,
- neue Maschinen oder Anlagen eingesetzt werden,
- sich Flucht- und Rettungswege ändern oder
- neue Brandgefahren entstehen.
Gerade nach Umbauten oder organisatorischen Veränderungen lohnt sich deshalb die Frage: Wissen eigentlich noch alle, was im Ernstfall zu tun ist?
Brandschutzunterweisung und Brandschutzhelfer-Schulung nicht verwechseln
In der Praxis werden beide Begriffe gerne durcheinandergebracht.
Eine allgemeine Brandschutzunterweisung macht einen Beschäftigten noch nicht zum Brandschutzhelfer.
Brandschutzhelfer müssen zusätzlich fachkundig unterwiesen werden. Dazu gehören unter anderem Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, Feuerlöscheinrichtungen und Gefahren durch Brände. Außerdem ist eine praktische Löschübung Bestandteil der Ausbildung.
Unternehmen sollten deshalb getrennt im Blick behalten:
- Sind alle Beschäftigten aktuell unterwiesen?
- Sind ausreichend ausgebildete Brandschutzhelfer tatsächlich im Betrieb verfügbar?
Typische Fehler bei der Brandschutzunterweisung
Die Unterweisung ist zu allgemein
Eine Standardpräsentation kann Grundlagen vermitteln. Entscheidend ist aber, dass Beschäftigte die Brandgefahren und Abläufe ihres eigenen Arbeitsplatzes kennen.
Neue Mitarbeitende werden vergessen
Wer erst wenige Wochen nach der jährlichen Unterweisung ins Unternehmen kommt, sollte nicht bis zum nächsten Jahr warten müssen.
Änderungen im Gebäude werden nicht berücksichtigt
Ein neuer Fluchtweg, eine verlegte Sammelstelle oder geänderte Arbeitsbereiche müssen auch bei der Unterweisung berücksichtigt werden.
Brandschutzhelfer und normale Beschäftigte werden gleichgesetzt
Die jährliche Unterweisung aller Beschäftigten ersetzt nicht die zusätzliche Ausbildung der erforderlichen Brandschutzhelfer.
Kleiner Check für Ihren Betrieb
Können Ihre Mitarbeitenden diese fünf Fragen beantworten?
- Wie wird bei uns ein Brand gemeldet?
- Welchen Fluchtweg muss ich benutzen?
- Wo befindet sich die Sammelstelle?
- Welche besonderen Brandgefahren gibt es an meinem Arbeitsplatz?
- Was muss ich tun, wenn ich einen Brand bemerke?
Wenn bereits bei mehreren Fragen Unsicherheit herrscht, ist es möglicherweise Zeit für die nächste Brandschutzunterweisung.
Brandschutz-Schulungen für Unternehmen
Brandschutz Südwest unterstützt Unternehmen bei der Ausbildung von Brandschutzhelfern und bietet praxisorientierte Brandschutz-Schulungen an. Die Schulungen können unter anderem direkt vor Ort im Unternehmen durchgeführt werden.
So lernen Mitarbeitende nicht nur theoretisch, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen, sondern können den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen auch praktisch kennenlernen.
Sie möchten Ihre Mitarbeitenden im Brandschutz schulen oder neue Brandschutzhelfer ausbilden? Sprechen Sie uns gerne an.